| So funktioniert der Zweitmarkthandel |
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Wer eine Schiffsbeteiligung auf der Handelsplattform erwerben möchte, muss sich im Vorwege als Kaufinteressent registrieren lassen. Verkäufern empfehlen wir die Rücksprache mit der jeweiligen Treuhandgesellschaft. Diese hält wichtige Informationen zur Anteilsbewertung sowie zu steuerlichen Aspekten rund um die Beteiligung bereit. Sofern alle wesentlichen Fragen im Vorwege geklärt sind, erfolgt der Handel "gebrauchter Beteiligungen" nach folgendem Verfahren:
1. Registrierung
Kaufinteressenten können sich gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € registrieren lassen und werden sodann für zukünftige Bietverfahren freigeschaltet.
2. Listing
Nach Klärung der grundsätzlichen Zustimmungsbereitschaft der Komplementärin/ Treuhandgesellschaft wird die jeweilige Schiffsbeteiligung zu den gewünschten Konditionen im Internet gelistet und ein entsprechendes Bietverfahren eröffnet.
3. Bietverfahren
Gebote sind ab dem festgelegten Mindestverkaufspreis in Schritten von 100 € möglich. Bei Geboten gleicher Höhe hat das frühere Vorrang.
Die Registrierung der Gebote erfolgt ausschließlich über den "Bietagenten". Dabei handelt es sich um ein systeminternes Hilfsprogramm, welches den Käufer bei der Abgabe seiner Gebote unterstützt. Nach Eingabe des persönlichen Höchstgebotes bietet der Bietagent anschließend nur jeweils den Betrag, der notwendig ist, um als Höchstbietender registriert zu werden.
Das Ende der Bietfrist ist dynamisch. Sofern innerhalb von zwei Minuten vor Ablauf der aktuellen Bietfrist ein höheres Gebot registriert wird, verlängert sich die Bietfrist um zwei Minuten. Dies gilt solange, bis innerhalb des letzten Zweiminutenzeitraumes kein höheres Gebot mehr erfolgt. In diesem Fall ist das Bietverfahren definitiv beendet.
Der bei Ablauf der endgültigen Bietfrist als Höchstbietender registrierte Kaufinteressent erhält die Gelegenheit, die betreffende Beteiligung zum Höchstgebot zu erwerben, d.h. den Kaufvertrag abzuschließen.
4. Vertragsschluss
Nach Ende des Bietverfahrens informiert die Norddeutsche Zweitmarkt GmbH die Vertragsparteien und übersendet einen entsprechenden Kaufvertrag zur Unterzeichnung.
5. Kaufpreiszahlung
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt über ein Treuhandkonto der Norddeutsche Zweitmarkt GmbH.
6. Umschreibung der Beteiligung
Nach Abwicklung der Transaktion leitet die Norddeutsche Zweitmarkt GmbH eine Ausfertigung des Kaufvertrages an die jeweilige Treuhandgesellschaft zwecks Umschreibung der betreffenden Beteiligung weiter.
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