| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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für den Handel von gebrauchten Schiffsbeteiligungen im elektronischen Bietverfahren
1. Geltungsbereich
Der Abschluss sämtlicher Maklerverträge erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen von Auftraggebern unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Maklertätigkeit
Die Norddeutsche Zweitmarkt GmbH ist als Nachweismakler im Rahmen einer Doppeltätigkeit sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer der betreffenden Schiffsbeteiligung tätig
3. Registrierung
Nach Annahme des betreffenden Auftrages durch den Makler wird der jeweilige Auftraggeber als Kaufinteressent registriert und für das Bietverfahren freigeschaltet.
4. Listing
Nach Annahme des betreffenden Auftrages durch den Makler wird die jeweilige Schiffsbeteiligung mit den vom Auftraggeber genannten Konditionen zum Verkauf gelistet und ein entsprechendes Bietverfahren eröffnet.
5. Bietverfahren
Die Festlegung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über das Internet durch Verwendung eines entsprechenden Bietmoduls.
Gebote sind ab dem festgelegten Mindestverkaufspreis in Schritten von € 100 möglich.
Bei Geboten gleicher Höhe hat das frühere Vorrang.
Der bei endgültigem Ablauf der Bietfrist als Höchstbietender registrierte Auftraggeber erhält die Gelegenheit, die betreffende Schiffsbeteiligung zum Höchstgebot zu erwerben.
Die Dauer des Bietverfahrens richtet sich nach der Laufzeit des zugrundeliegenden Verkaufsauftrages und wird vom Makler so bemessen, dass der Nachweis des Höchstgebotes fristgerecht erfolgen kann.
6. Vertragsschluss
Nach Ende des Bietverfahrens informiert der Makler die Vertragsparteien und übersendet einen entsprechenden Kaufvertrag zur Unterzeichnung.
7. Kaufpreiszahlung
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt über ein Treuhandkonto des Maklers.
8. Maklerprovision, Bearbeitungsgebühr, Aufwendungsersatz
Die Maklerprovision, Bearbeitungsgebühr und gegebenenfalls der Ersatz von Aufwendungen sind jeweils nach Erteilung einer schriftlichen Rechnung durch den Makler zur Zahlung fällig.
9. Umschreibung der Beteiligung
Nach Abwicklung der Transaktion leitet der Makler eine Ausfertigung des Kaufvertrages an die jeweilige Treuhandgesellschaft zwecks Umschreibung der betreffenden Beteiligung weiter.
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